Code of Conduct
Im Rahmen der Umsetzung unserer Compliance Strategie haben wir innerhalb der Netzkontor ein umfassendes Compliance Management System (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens aller Unternehmen der Netzkontor eingerichtet. Das CMS dient ebenso der Verhinderung und Prävention von Verstößen.
Innerhalb unseres CMS haben wir dazu insbesondere eine eigene organisatorische Compliance Struktur für die Netzkontor geschaffen. Die/der Compliance-Beauftragte bzw. das Compliance Management Team (CMT) der Netzkontor sind für die Umsetzung und Überwachung unseres CMS zuständig. Sie stehen allen Mitarbeiter:innen, Führungskräften, Geschäftsführern der jeweiligen Unternehmen der Netzkontor sowie den jeweiligen Geschäftspartnern (Kunden und Lieferanten usw.) jederzeit per E-Mail (Funktionspostfach: compliance@netzkontor.de) für alle Fragen im Zusammenhang mit Compliance-Themen zur Verfügung.
Wesentliche Pflichten, Leitlinien und Werte für das rechtskonforme Handeln der Netzkontor ergeben sich aus unserem Code of Conduct. Dieser Verhaltenskodex besteht aus einer Vielzahl von Compliance-Bestimmungen und Verhaltensvorgaben. Die Netzkontor hat darüber hinaus interne Prozesse zur Risikoanalyse und für ein effektives Monitoring unseres CMS implementiert.
Ein wesentliches Element des CMS der Netzkontor ist auch die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgebersystems (vertrauliche Meldestelle), die über folgenden Link zu erreichen ist: Hinweisgebersystem (interne-meldestelle.de) [netzkontor.interne-meldestelle.de]. Alle Mitarbeiter:innen der Unternehmen der Netzkontor sowie deren Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten usw.) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Code of Conduct und sonstige Compliance-Bestimmungen – auch vollständig anonym – abzugeben. Entsprechende Meldungen können daneben auch per E-Mail oder Brief abgegeben werden.
Über die vertrauliche Meldestelle können zudem Personen auch anonym auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten oder entsprechende Risiken hinweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens der Netzkontor oder eines Zulieferers entstanden sind (Beschwerdeverfahren).
Nachfolgend finden Sie den geltenden Code of Conduct sowie die Verfahrensordnung für das Hinweisgebersystem der Netzkontor („Hinweisgeber-Richtlinie“), die gleichzeitig die Verfahrensordnung zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beinhaltet.